Januar 2026, Version 1.0
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend AVB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem jeweiligen Leistungserbringer unter der Marke Real:Tailor und seinen Geschäftskunden (nachfolgend Auftraggeber).
Real:Tailor ist keine eigenständige Rechtspersönlichkeit, sondern eine Marke, unter welcher die folgenden rechtlich selbständigen Unternehmen Dienstleistungen im Bereich Retail Real Estate in der Schweiz erbringen:
- Michel Müller AG
- Release Immobilien GmbH
- R2 Partners AG
Vertragspartner des Auftraggebers ist ausschliesslich das in der jeweiligen Offerte bzw. Auftragsbestätigung ausdrücklich bezeichnete Unternehmen (nachfolgend Leistungserbringer). Die anderen Unternehmen sind als Subunternehmen für den Vertragspartner tätig.
Diese AVB sind auf der Website von Real:Tailor publiziert und gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Leistungserbringer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- eine schriftliche Offerte des Leistungserbringers unter Einbezug dieser AVB und
- die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber.
Diese AVB bilden integrierenden Bestandteil des jeweiligen Einzelvertrags.
3. Leistungen
Der Leistungserbringer erbringt Beratungsdienstleistungen insbesondere in den folgenden Bereichen (nicht abschliessend):
- Standort- und Marktanalysen
- Strategische Positionierung von Immobilien und Arealen
- Entwicklung von Nutzungs- und Vermarktungsmodellen
- Machbarkeitsstudien, Objektbewertungen und Due Diligence
- Planung, Projektsteuerung und Projektbegleitung
- Revitalisierung von Bestandesimmobilien
- Qualitäts-, Termin- und Mietermix-Management
- Vermarktung und Vermietungslösungen
- Betriebs- und Ertragsoptimierung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus der jeweiligen Offerte bzw. Auftragsbestätigung.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Leistungserbringer sämtliche für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen oder Mehraufwände infolge mangelhafter Mitwirkung gehen nicht zulasten des Leistungserbringers und können zu Anpassungen von Terminen und Vergütung führen.
5. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung.
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Honorare exklusive Mehrwertsteuer sowie exklusive Spesen und Nebenkosten.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6. Vermittlungs- und Erfolgskomponenten
Soweit der Leistungserbringer Vermittlungsleistungen erbringt, besteht ein Anspruch auf eine erfolgsabhängige Vergütung nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Wenn ein Erfolgshonorar vereinbart ist, besteht ein Anspruch darauf unabhängig davon, ob der Vertrag direkt oder indirekt, während oder nach Beendigung des Vertragsverhältnisses abgeschlossen wird, sofern ein ursächlicher Zusammenhang zur Tätigkeit des Leistungserbringers besteht.
7. Haftung
Der Leistungserbringer haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie reine Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Haftung ist in jedem Fall auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
8. Gewährleistung
Analysen, Bewertungen, Prognosen und Empfehlungen beruhen auf Annahmen und verfügbaren Informationen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Eine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder zukünftige Entwicklung wird nicht übernommen.
9. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche nicht allgemein bekannten Informationen aus dem Vertragsverhältnis vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
10. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Leistungserbringers bzw. der Marke Real:Tailor.
11. Beendigung
Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
12. Rechte an Arbeitsergebnissen
Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen verbleiben beim Leistungserbringer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AVB bedürfen der Schriftform.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, Sitz der R2 Partners AG.